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Anforderungen an Rechnungen für die Umsatzsteuer

Welche Angaben auf einer Rechnung nicht fehlen dürfen, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen

6 min Lesezeit Anfänger Februar 2026
Frau arbeitet am Laptop mit Steuerdokumenten und Ordnern auf dem Schreibtisch

Warum die richtige Rechnungsform so wichtig ist

Eine Rechnung ist mehr als nur ein Zahlungsbeleg. Sie’s das zentrale Dokument, wenn’s um Vorsteuerabzug geht. Viele Unternehmer verlieren jedes Jahr Tausende Euro, weil ihre Rechnungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Finanzamt erkennt solche Rechnungen nicht an — und damit fällt auch der Vorsteuerabzug weg.

Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind nicht kompliziert, wenn man weiß, worauf’s ankommt. Wir zeigen dir, welche Angaben deine Rechnungen enthalten müssen und welche häufigen Fehler du vermeiden solltest.

Geschäftsfrau überprüft Rechnungsdokumente an ihrem Schreibtisch mit Taschenrechner

Die 9 Pflichtangaben auf jeder Rechnung

Das Umsatzsteuergesetz schreibt genau vor, was auf einer Rechnung stehen muss. Fehlt auch nur eine Angabe, kann das Finanzamt die Rechnung ablehnen. Hier sind die neun essentiellen Elemente:

1

Name und Anschrift des Unternehmers

Der Name und die vollständige Anschrift des Leistungserbringers (also dein Unternehmen) müssen deutlich sichtbar sein.

2

Name und Anschrift des Empfängers

Der Kunde muss vollständig mit Name und Anschrift benannt sein. Bei Privatpersonen genügt der Name.

3

Rechnungsnummer und Datum

Jede Rechnung braucht eine eindeutige, fortlaufende Nummer. Das Ausstellungsdatum ist ebenfalls erforderlich.

4

Leistungsbeschreibung

Die erbrachte Leistung oder die Lieferung muss genau beschrieben sein. “Consulting” reicht nicht — besser: “Steuerberatung Q1 2026”.

5

Leistungsdatum

Wann wurde die Leistung erbracht? Das ist oft nicht dasselbe wie das Rechnungsdatum.

6

Menge und Art der Leistung

Wie viel wurde geliefert oder wie viele Stunden wurden gearbeitet? Dies muss konkret benannt sein.

7

Entgelt und Rabatte

Der Preis pro Einheit und der Gesamtpreis müssen angegeben sein. Rabatte und Skonti sollten separat ausgewiesen werden.

8

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer muss einzeln aufgeführt sein — mit Satz und Betrag. Wenn Reverse Charge gilt, muss das vermerkt sein.

9

Steuernummern und USt-IdNr

Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss auf der Rechnung stehen. Das’s essentiell für den Vorsteuerabzug.

Detaillierte Rechnungsvorlage mit allen erforderlichen Angaben und Feldern
Fehlerhafte Rechnung mit fehlenden oder falschen Angaben markiert

Häufige Fehler, die zum Vorsteuerabzug-Verlust führen

In der Praxis sehen wir immer wieder die gleichen Fehler. Viele davon sind einfach zu vermeiden, wenn man weiß, worauf’s ankommt.

Falsche oder fehlende Umsatzsteuer-ID

Das Finanzamt kann die Rechnung nicht korrekt zuordnen, wenn deine USt-IdNr fehlt oder falsch ist. Überprüfe das vor jeder Rechnungsstellung.

Vage Leistungsbeschreibungen

“Beratung” oder “Dienstleistungen” sind zu unspezifisch. Das Finanzamt möchte wissen: Welche Art von Beratung? Für welchen Zeitraum?

Keine Unterscheidung von Leistungs- und Rechnungsdatum

Wenn du im Januar eine Rechnung für Dezember-Leistungen schreibst, muss das klar erkennbar sein. Sonst gibt’s Probleme mit der Zuordnung zur richtigen Periode.

Ungenaue oder fehlende Mengenangaben

Bei Stundensätzen: Wie viele Stunden genau? Bei Lieferungen: Welche Menge? Ohne diese Angaben ist die Rechnung unvollständig.

Besonderheiten bei EU-Lieferungen und Kleinunternehmer

Nicht alle Rechnungen folgen den gleichen Regeln. Je nach Situation gibt’s Sonderregelungen, die du beachten musst.

Lieferungen an Unternehmer in der EU

Hier gelten Reverse-Charge-Regeln. Das bedeutet: Der Käufer ist für die Umsatzsteuer verantwortlich, nicht du. Auf deiner Rechnung muss das deutlich stehen — mit dem Hinweis “Reverse Charge” und der USt-IdNr des Käufers. Das’s wichtig, sonst wird deine Rechnung nicht anerkannt.

Rechnungen von Kleinunternehmern

Kleinunternehmer (unter 22.000 Euro Umsatz) müssen die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Das ist sogar verboten. Statt der Umsatzsteuer schreibst du einen Hinweis wie “Kleinunternehmer gem. 19 Abs. 1 UStG” auf die Rechnung. Wer diese Rechnung erhält, kann die Vorsteuer nicht abziehen.

Gutschriften und Teilzahlungen

Wenn der Kunde eine Teilzahlung leistet oder du nachträglich einen Rabatt gewährst, brauchst du eine Gutschrift. Diese muss denselben Anforderungen genügen wie eine normale Rechnung — mit allen neun Pflichtangaben.

Geschäftsfrau bespricht EU-Lieferpapiere mit Kollegen im Büro

Deine Checkliste: Ist die Rechnung vollständig?

Bevor du eine Rechnung verschickst, geh diese Punkte durch. Das spart dir später Ärger mit dem Finanzamt.

Dein Name und deine Anschrift vollständig angegeben?

Name und Anschrift des Kunden korrekt?

Rechnungsnummer eindeutig und fortlaufend?

Rechnungsdatum vorhanden?

Leistungsdatum angegeben (wenn unterschiedlich)?

Leistung genau beschrieben (nicht zu vage)?

Menge und Art deutlich erkennbar?

Einzelpreis und Gesamtpreis richtig berechnet?

Umsatzsteuer einzeln und mit Satz aufgeführt?

Deine USt-IdNr oder Steuernummer sichtbar?

Fazit: Richtig gemacht, spart es dir Geld

Korrekte Rechnungen sind kein Hexenwerk — sie erfordern nur Aufmerksamkeit bei den Details. Die neun Pflichtangaben sind nicht willkürlich, sondern sie ermöglichen dem Finanzamt, die Rechnungen korrekt zuzuordnen und deinen Vorsteuerabzug anzuerkennen.

Wenn du diese Anforderungen einhältst, sparst du dir teure Nachzahlungen und lange Diskussionen mit der Behörde. Und du schaffst Vertrauen bei deinen Kunden — denn eine professionelle Rechnung ist auch ein Zeichen von Zuverlässigkeit.

Die beste Strategie: Nutze eine Rechnungssoftware, die diese Anforderungen automatisch erfüllt. Das spart Zeit und reduziert Fehlerquellen enorm. Dann kannst du dich auf dein Geschäft konzentrieren, statt dich mit Rechnungsdetails zu plagen.

Hinweis

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Thema Rechnungsanforderungen und Umsatzsteuer. Die Inhalte stellen keine Steuerberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die Umsatzsteuergesetze ändern sich regelmäßig und können unterschiedliche Auslegungen zulassen. Für deine spezifische Situation empfehlen wir, einen Fachmann zu konsultieren, um sicherzustellen, dass deine Rechnungen vollständig konform sind.