Vorsteuerabzug für Einzelunternehmer richtig nutzen
Erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Eingangssteuern korrekt geltend machen.
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Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung von Umsatzsteuer-Erstattungen beim Finanzamt mit praktischen Tipps.
Mehr erfahrenDer Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmern, die Umsatzsteuer, die sie auf ihre Betriebsausgaben bezahlt haben, von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Das funktioniert nur, wenn die Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sind und bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Nicht alle Ausgaben berechtigen zum Vorsteuerabzug — einige Bereiche sind ausgeschlossen, etwa Aufwendungen für Kfz ohne Geschäftszweck oder Bewirtungskosten mit Ausnahmen.
Für einen gültigen Vorsteuerabzug muss eine Rechnung bestimmte Pflichtangaben enthalten: Name und Adresse des Ausstellers, Name und Adresse des Empfängers, eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum, die Menge und Art der Lieferung oder Leistung, den Nettobetrag und die Höhe der Umsatzsteuer, den Steuersatz sowie den Gesamtbetrag. Außerdem braucht es die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten. Handschriftliche Rechnungen sind zulässig, aber ein nachträgliches Ausfüllen ist problematisch.
Der Vorsteuerabzug kann innerhalb von zehn Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, geltend gemacht werden. Allerdings müssen die Rechnungen aufbewahrt werden — normalerweise für sechs Jahre. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist essentiell: Fehlen Angaben oder ist die Rechnung fehlerhaft, kann das Finanzamt den Abzug ablehnen oder teilweise reduzieren. Elektronische Rechnungen müssen bestimmte Standards erfüllen und können nicht einfach kopiert werden.
Schnelle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer-Erstattung.
Ja, aber nur wenn sie zur Umsatzsteuer optiert haben. Freiberufler sind normalerweise von der Umsatzsteuer befreit, können sich aber freiwillig anmelden. In diesem Fall haben sie dann auch Anspruch auf Vorsteuerabzug für ihre Betriebsausgaben. Das ist sinnvoll, wenn die Eingangssteuern regelmäßig höher sind als die Umsatzsteuerschuld.
Das ist problematisch für den Vorsteuerabzug. Das Finanzamt kann eine Kopie oder Rekonstruktion der Rechnung akzeptieren, aber nur unter bestimmten Bedingungen und nicht automatisch. Der Lieferant kann Ihnen eine Kopie ausstellen, doch das Finanzamt hat das letzte Wort. Im Zweifel müssen Sie auf den Abzug verzichten. Daher ist eine ordnungsgemäße Archivierung sehr wichtig.
Nein, es gibt kein generelles Limit. Sie können alle berechtigten Eingangssteuern abziehen. Es gibt aber Ausnahmen — bestimmte Ausgaben wie private Nutzungsanteile oder nicht geschäftsbezogene Aufwendungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Bei Grenzfällen ist es ratsam, die genaue Abgrenzung mit einem Steuerberater zu klären.
Das Finanzamt hat normalerweise sechs Wochen Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. In der Praxis kann es aber länger dauern, besonders bei komplexeren Fällen oder hohen Beträgen. Elektronische Anträge werden meist schneller bearbeitet als Papieranträge. Sie können beim Finanzamt nachfragen, wenn es länger dauert.